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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22   

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https://dejure.org/2022,27385
OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22 (https://dejure.org/2022,27385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2022 - 10 N 40.22 (https://dejure.org/2022,27385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 10 N 40.22 (https://dejure.org/2022,27385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 GG, § 6 VO-LAPmAD, Art 33 GG, § 18 VO-LAPmAD, § 20 VO-LAPmAD

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 GG, § 6 VO-LAPmAD, Art 33 GG, § 18 VO-LAPmAD, § 20 VO-LAPmAD, § 24 VO-LAPmAD
    Antrag auf Zulassung der Berufung - Laufbahnprüfung - mittlerer Auswärtiger Dienst - Gebot normativer Festlegung der Prüferanzahl, Verletzung der Chancengleichheit durch mögliche Verwaltungsfestlegung (bejaht) - Fehlerfolge: Übergangsregelung unter Berücksichtigung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Hängt das Resultat der Prüfung aber maßgeblich von der gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ausübung des Beurteilungsspielraums durch den jeweiligen Prüfer ab, ist die Zahl der Prüfer wesentlich für das Prüfungsergebnis und muss für alle Teilnehmer einer berufsbezogenen Abschlussprüfung vorab und vorhersehbar festgelegt sein; ihre Bestimmung darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2020 - BVerwG 6 C 8.19 -, juris Rn. 20 ff. m.w.N.) .

    Um den aus Art. 12 Abs. 1 GG - bzw. vorliegend Art. 33 GG - resultierenden Gewährleistungen hinreichend Rechnung zu tragen und eine verfassungsfernere Regelungslücke zu vermeiden, sind die Gerichte vielmehr gehalten, bis zur Herstellung verfassungsgemäßer Zustände durch den Verordnungsgeber eine zur Wahrung der Berufsfreiheit unerlässliche - und damit für den Prüfling auch nicht disponible - Übergangsregelung zu treffen, die sich in sachgerechter Weise an der Praxis der Beklagten zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2020 - BVerwG 6 C 8.19 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Diese Anforderungen gelten entsprechend für den - hier betroffenen - Zugang zu öffentlichen Ämtern i.S.d. Art. 33 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -, juris Rn. 36 ff.) .
  • BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Vielmehr bestätigt der vom Kläger in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1992 - BVerwG 6 B 35.92 - die Auffassung des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 10 N 68.20

    Klage einer Dritten gegen eine Baugenehmigung; Abstandsflächen; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - OVG 10 N 68/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LB 63/21

    Ergänzungsvorbereitungsdienst; Lehramtsprüfung; Prüferanzahl; Prüferkontinuität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Nicht anderes folgt für den Kläger schließlich aus dem Urteil des OVG Lüneburg, vom 13. September 2021 - 2 LB 63/21 -, in welchem das Gericht bezüglich einer Staatsprüfung nach der Niedersächsischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) ausgeführt hat, dass die Wiederholungsprüfung von dem Prüfungsausschuss in einer der Erstprüfung entsprechenden personalen Zusammensetzung abzunehmen sei (Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1993 - 22 A 992/91

    Prüfungsordnung; Prüfungsrechtsverhältnis; Freie Wahl der Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22
    Nichts anders folgt aus dem weiter in Bezug genommenen Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1993 - 22 A 992/91 -, in welchem das Gericht ausführt (Rn. 29, 33), die dort streitgegenständliche Diplomprüfungsordnung begründe ein einheitliches, von der Prüfungszulassung bis zum Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen reichendes, auch die Wiederholungsprüfung einschließendes Prüfungsverhältnis, aus dem der Prüfling, um sein endgültiges Nichtbestehen abzuwenden, nicht durch Exmatrikulation aussteigen könne.
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